In der Schweiz ist die Untermiete per Gesetz (Obligationenrecht OR 262ff.) erlaubt. Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters oder ihrer Verwaltung. Dieser muss Ihnen die Untermiete jedoch bewilligen, es sei denn Sie verstossen gegen gewisse Grundregeln, z.B. zu hohe Miete (weitere Hinweise zu den Preisen finden Sie unter der Rubrik UMS Preissystem).
Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, bleiben Sie gegenüber Ihrem Vermieter für die Wohnung und den Mietzins verantwortlich. Ihre Untermieter sind nur Ihnen gegenüber verantwortlich.
Vertragsabschlüsse finden direkt zwischen den Wohnraumanbietern und den Wohnraumsuchern statt. Der UMS übernimmt keine Haftung für die Folgen aus mangelhaften Verträgen oder aus fehlbarem Verhalten der Vertragsparteien.