Recht & Haftung

Untervermieten ist erlaubt

In der Schweiz ist die Untermiete per Gesetz (Obligationenrecht OR 262) erlaubt. Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters oder ihrer Verwaltung. Dieser muss Ihnen die Untermiete jedoch bewilligen, es sei denn Sie verstossen gegen gewisse Grundregeln (z.B. zu hohe Miete).

Untermietvertrag & Übergabeprotokoll

Schliessen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag ab und halten Sie den Zustand der Wohnung sowie die Möblierung in einem Übergabe-Protokoll fest. Im Untermietvertrag ist genügend Raum, um auch weitere Absprachen zu regeln. Alle Formulare stehen Ihnen bei uns kostenlos zur Verfügung.

Haftung & Prüfung der Untermieter

Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, bleiben Sie gegenüber Ihrem Vermieter für die Wohnung und den Mietzins verantwortlich. Ihre Untermieter sind nur Ihnen gegenüber verantwortlich.

Es ist deshalb empfehlenswert, Interessenten vor Vertragsabschluss auf Zahlungsfähigkeit hin zu prüfen.

Der UMS überprüft Wohnraumsucher im Rahmen seines Prüfungsverfahrens nach Möglichkeit auf Bonität und holt Referenzauskünfte bei deren Arbeitgebern ein. Die Anbieter können sich vor Abschluss eines (Unter-)Mietvertrages beim UMS über die konkreten Abklärungen über einen Sucher informieren.

Stellung des UMS Untermietservice

Vertragsabschlüsse finden direkt zwischen den Wohnraumanbietern und den Wohnraumsuchern statt. Auf Anfrage unterstützt der UMS Untermietservice die Vertragsparteien beim Abschluss und steht für Fragen zur Verfügung. Der UMS Untermietservice übernimmt keine Haftung für die Folgen aus mangelhaften Verträgen oder aus fehlbarem Verhalten der Vertragsparteien.

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Tipps & Tricks

Links & PDF zum Thema

[PDF] Untermietvertrag

[PDF] Übergabe-/Übernahmeprotokoll

Weitere Empfehlungen

[Link] Hauseigentümerverband - Mietrecht

[PDF] Mieterverband - Merkblatt Untermiete


[Link] Obligationenrecht OR Artikel 262 - Untermiete

[Link] Untermiete: Muss der Vermieter zustimmen? (K-Tipp)