Tipps & Tricks
Kontakt zu Untermieter & Vertrauensperson
Stellen Sie sicher, dass Sie für Ihre Untermieter auch während Ihrer Abwesenheit innert nützlicher Frist erreichbar sind, informieren Sie zudem eine Vertrauensperson (verwandte oder bekannte Person) über die Untervermietung und teilen Sie den Untermietern mit, an wen sie sich wenden können, falls Sie nicht erreichbar sind.
Kaution / Mietzinsdepot
Da die UMS Versicherung Versicherungsschutz für Schäden am Mietobjekt, am Mobiliar sowie gegen Mietzinsausfall bietet, empfehlen wir, auf eine Kaution zu verzichten.
Grundsätzlich steht es Ihnen aber frei, eine Kaution (Mietzinsdepot) zu verlangen. Die Kaution ist im Gesetz jedoch relativ streng reglementiert (Obligationenrecht OR 257e).
Reinigung
Halten Sie im Untermietvertrag fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden soll und wer für die Kosten der Endreinigung aufkommt.
Telefon
Besprechen Sie mit Ihren Untermietern, wie Sie die Nutzung des Telefonanschlusses regeln wollen. Am einfachsten ist es, wenn die Untermieter eine eigene Nummer mit einer eigenen Abrechnung bei Swisscom beantragen.
Meldung Ihres Untermieters bei der Einwohnerkontrolle
Die Regelungen bezüglich der Meldepflicht Ihres Untermieters sind kantonal unterschiedlich. In den meisten Kantonen ist der Vermieter verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Wenn Sie Ihre Wohnung - oder Teile davon - untervermieten, nehmen Sie die Rolle als (Unter-)Vermieter ein. Um sicher zu stellen, dass Sie von der Einwohnerkontrolle nicht während Ihrer Abwesenheit aufgefordert werden, Ihrer Meldepflicht nachzukommen, sollten Sie mit Ihrem Untermieter klar regeln, wer die Meldung vornimmt.
Links & PDF zum Thema
[PDF] Merkblatt & Informationen für Anbieter
[PDF] Untermietvertrag
[PDF] Übergabe-/Übernahmeprotokoll
Weitere Empfehlungen
[Link] Hauseigentümerverband - Mietrecht
[PDF] Mieterverband - Merkblatt Untermiete
[Link] Obligationenrecht OR Artikel 257e zur Kaution
[Link] Swisscom Telefonanschluss
