UMS Versicherung

    Der massgeschneiderte Versicherungsschutz!

    Melden Sie uns, mit wem Sie einen (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen haben, denn als UMS-Kunde profitieren Sie von einem massgeschneiderten Versicherungsschutz, wenn Sie sich für einen von uns vermittelten Interessenten entscheiden.

    Und das Beste: Die UMS-Versicherungslösung mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG ist für Sie und Ihre Mieter kostenlos! Die Kosten für die Versicherung werden vollumfänglich durch den UMS getragen.

    Wenn alle Stricke reissen

    Die UMS-Versicherung ist eine sogenannte Subsidiär-Versicherung. Das heisst, sie kommt dann zum Zug, wenn der Untermieter einen verursachten Schaden nicht selbst bezahlt oder der Schaden nicht durch eine bestehende Versicherung übernommen wird.

    WICHTIG: Wir haften Ihnen gegenüber nicht selber für Schäden, die ein durch uns vermittelter Untermieter verursacht, sondern wir stellen sicher, dass alle über uns vermittelten Untermieter haftpflichtversichert sind (entweder über eine eigene oder die UMS-Versicherung).

    Die UMS-Versicherung bietet Schutz für:

    • Schäden am Mietobjekt bis CHF 5 Mio. pro Ereignis
    • Schäden am Mobiliar bis CHF 10'000.- pro Mietvertrag
    • Mietzinsausfall bis maximal 3 Monatsmieten pro Mietvertrag

    Ihr Selbstbehalt pro Ereignis beträgt CHF 500.-.

    Wie jede Versicherung hat auch die UMS-Versicherung die üblichen Bedingungen und Grenzen der Leistungspflicht. So gibt es zum Beispiel keine Versicherung, die mutwillig zerstörte Sachen oder Schäden versichert, die aufgrund illegaler Handlungen entstehen.

    Wichtige Voraussetzungen für die Gültigkeit der Versicherung

    • Der Abschluss eines Mietvertrages oder die Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages muss spätestens 10 Tage nach Einzug des Mieters in die Wohnung oder 10 Tage nach Beginn der Verlängerungsperiode an den UMS gemeldet werden.
    • Der Versicherungsschutz beginnt mit der Bezahlung der ersten Miete und gilt während der dem UMS gemeldeten Mietdauer bis maximal 18 Monate. Übergeben Sie Ihr Objekt also erst, wenn die erste Miete tatsächlich bei Ihnen eingegangen ist!

    Weitere Details zur UMS-Versicherung erhalten Sie hier (Allgemeine Versicherungsbestimmungen) oder bei uns persönlich.