Wenn Sie zu viel Miete verlangen, kann der Vermieter die Untermiete verbieten.
Haben Sie die Wohnung bereits vermietet und den Vermieter nicht informiert oder gar absichtlich getäuscht, kann er Ihnen kündigen.
Für Sie kann das – abgesehen vom Verlust der Wohnung – auch weitere unangenehme Folgen haben. Denn der Untermieter, mit dem Sie eventuell einen laufenden Untermietvertrag haben, könnte von Ihnen Ersatz für den Verlust der Wohnung verlangen.
Noch kritischer wird es, wenn Sie in der Vergangenheit bereits zu überhöhten Bedingungen untervermietet haben. Erfährt Ihr Vermieter davon, kann er rückwirkend die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangen.
Aus der Rechtspraxis: Ein Mieter in Genf, der seine Wohnung zu einem überhöhten Mietzins untervermietet hat, wurde vom Bundesgericht zur Herausgabe des unrechtmässigen Gewinns von CHF 189’032.– an seinen Vermieter verurteilt (BGE 4A_594/2012).
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