In der Schweiz ist die Untermiete gemäss Art. 262 des Obligationenrechts (OR) seit 1990 erlaubt und hat sich seither sehr bewährt.
Grundsätzlich gilt: Untervermieten ist fast immer problemlos möglich, sofern Sie Ihre Wohnung kostendeckend untervermieten. Das gilt für praktisch jede Mietdauer, solange Sie die Absicht haben, später in Ihre Wohnung zurückzukehren. Wenn Sie Ihre Wohnung aber gewinnbringend oder tageweise an Touristen untervermieten, bestehen grössere Risiken.
Wieviel Miete soll/darf ich verlangen?
Unsere Empfehlung: Soviel, wie Sie selbst zahlen inkl. aller Nebenkosten, aber ohne Möblierungszuschlag.
>> mehr lesen: Der richtige Mietpreis
Was passiert, wenn ich zu viel Miete verlange?
Dann kann Ihr Vermieter kündigen und rückwirkend die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangen.
>> mehr lesen: Risiken kennen und vermeiden
Muss ich meinen Vermieter informieren?
Ja, schicken Sie ihm am besten den Untermietvertrag.
>> mehr lesen: Vermieter informieren
Wie lange darf ich meine Wohnung untervermieten?
So lange Sie die Absicht haben, irgendwann zurück zu kehren.
Was mache ich, wenn der Untermieter in Zahlungsrückstand gerät?
Zahlungsfrist setzen & Kündigung androhen.
Gesetzliche Bestimmungen bei einer Kündigung
Verwenden Sie immer das amtliche Formular.
Gerne bieten wir Ihnen auch unsere persönliche Beratung zur Untermiete an, wenn Sie weitere Fragen haben - rufen Sie uns dazu einfach an.
Muss ich die Einnahmen aus der Untermiete versteuern?
Nein, sofern Sie mit der Miete keinen Gewinn erzielen.
Muss ich meinen Untermieter auf der Gemeinde anmelden?
Ja und nein: Es gibt Gemeinden, wo Sie Ihren Untermieter anmelden müssen und solche, wo Sie es nicht tun müssen (siehe Grafik).
Muss ich Kurtaxen, Beherbergungsabgaben etc. bezahlen?
Wenn Ihr Untermieter bei der Gemeinde gemeldet ist, müssen Sie keine Kurtaxen bezahlen; andernfalls schon.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Hoteliers & Vermieter gegen private Wohnungsanbieter vorgehen. Stimmt das?
Ja, das kommt vor. Es betrifft aber nicht Sie als Anbieter über UMS, sondern Private, die ihre Wohnung tageweise mit Gewinnabsichten an Touristen untervermieten.
Ist die Schweiz ein Land von abzockenden Mietern?
Nein, fast alle Untervermieter verhalten sich vorbildlich – es gibt nur wenige Ausnahmen.
Was ist bei UMS anders, als wenn ich meine Wohnung über Airbnb vermieten möchte?
Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie bei UMS zu Selbstkosten vermieten und deshalb weder mit der Verwaltung, dem Hauseigentümer, noch mit der Steuerbehörde Probleme haben werden.
Sämtliche Informationen ohne Gewähr. Gerne nehmen wir weitere Informationen & Tipps zu diesen Themen entgegen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine Mail - Danke.
[Link] Mieterverband - Untermiete & Gemeinsam Wohnen
[PDF] Mieterverband - Merkblatt Untermiete
[Link] Hauseigentümerverband - Ratgeber Mietverhältnis
[Link] Beobachter - schönes Filmli über die Untermiete
[Link] Obligationenrecht OR Artikel 257e zur Kaution
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